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Lebenslanges Wohnrecht - Steuern

Gefragt am 22.07.2015
21:12 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2309

 

Meine Frau und ich wollen unserer Tochter und Schwiegersohn das Grundkapital für ein Zweifamilienhaus zukommen lassen (hohe fünfstellige Summe). Im Gegenzug bekommen wir dafür ein lebenslanges, mietfreies Wohnrecht ins Grundbuch eingetragen. Uns ist klar, dass wir die Differenz zwischen dem eingebrachten Kapital und dem Wohnwert der Wohnung versteuern müssen. Meine Frage: Müssen Tochter und Schwiegersohn in irgendeiner Weise Steuern bezahlen (z.B. das Kapital als einmalig Mieteinnahme o.ä.)?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.07.2015
21:12 Uhr
 Tobias Heinrich Tobias Heinrich Beantwortet am 23.07.2015
09:46 Uhr

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Beantwortet am 23.07.2015 09:46 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2309

Antwort von Tobias Heinrich (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage in Bezug auf deutsche Steuern beantworten.

Sofern Sie den Vorgang wie beschrieben ausführen ergeben sich mehrere Probleme bzw. potentielle Steuerlasten.

Hier muss eine detaillierte Prüfung erfolgen, denn abhängig davon, in welcher Form Sie das Beschriebene tatsächlich durchführen ergeben sich Schenkungsteuerbelastungen für die Beschenkten (hier kann eine Übernahme durch den Schenker vereinbart werden) und es ergeben sich eventuelle Mieteinnahmen bei den Beschenkten ...



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