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Leasingfahrzeug

Gefragt am 29.11.2011
11:14 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3323

 

Hallo,

ich bin selbständig und habe einen Wagen geleast. Diesen kann ich in der letzten Dezemberwoche 2011 oder alternativ in der ersten Januarwoche 2012 abholen.

Falls ich diesen z.B. am 29.12.2011 abhole, muss ich dann rückwirkend für den gesamten Dezember bereits den Nutzungswert versteuern oder wird dieser anteilig für Dezember ermittelt bzw. erst ab Januar 2012 gerechnet?

Vielen Dank.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.11.2011
11:14 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 29.11.2011
11:57 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 29.11.2011 11:57 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3323

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Ihr Problem ist in § 6 Abs.1 Nr. 4 Satz 2 EStG geregelt. Danach ist die private PKW-Nutzung für ein Kraftfahrzeug, das zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird, für jeden Kalendermonat mit 1% des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zzgl ...



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