Kosten für Zivilverfahren im Ausland absetzbar?
Gefragt am 23.06.201023:03 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3430
Meine Gattin ist moldawische Staatsbürgerin mit ständiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland.
Vor ca. 8 Jahren verkaufte ihr Vater unter Vorlage ihrer gefälschten Unterschrift ihr Immobilieneigentum, 1/2 Eigentumswohnung (jedem gehörte die Häfte).
Nach vielen gerichtlichen Entscheidungen und sehr hohen Anwalts- und Gerichtskosten besitzt sie die Wohnung wieder, die Verfahren sind aber noch nicht endgültig abgeschlossen.
Sind die moldawischen Gerichts- und Anwaltskosten absetzbar - sie hat Einkünfte ausschliesslich in Deutschland ?
23:03 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...
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