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Kleinunternehmer - Rechnungen aus dem Ausland !?

Gefragt am 09.02.2011
21:46 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3609 | Bewertung 2.3/5

 

Hallo,

Ich will demnächst ein Kleinunternhemen (umsatzsteuerbefreit §19) gründen. Ich möchte mit Ebay bzw. einem Onlineshop mir etwas nebenbei verdienen (Abitur 2011). Ich möchte mit CD Codes (Aktivierungscodes) handeln, die ich aus Russland bestelle (offizielle Codes).So wie ich es verstanden habe muss ich als Kleinunternehmer nur ein mal im Jahr eine EÜR beim Finanzamt vorzeigen.Ich muss ja alle Rechnungen (Ausgaben und Einnahmen)sorgfältig aufheben.

ERSTE FRAGE:
Auf welcher Sprache kann ich mir eine Rechnung aus Russland zukommen lassen? Kann Sie auf russisch sein? Oder lieber ins englische übersetzen? Brauche ich unbedingt diese Rechnungen? Wenn ja, was muss auf dieser Rechnung unbedingt enthalten sein?

ZWEITE Frage:
Brauche ich ein Geschäftskonto?(z.B.Postbank)? Oder kann ich auch wenn ich den Überblick behalte mit meinem Privatkonto handeln?

Dritte Frage:
Könnten noch irgendwelche Kosten aufkommen wenn ich keine Umsatzsteuer bezahlen muss?(verdeckte Kosten)

VIERTE FRAGE:
Wann muss ich immer meine EÜR beim Finanzamt melden? Werde ich aufgefordert? Oder soll man dort automatisch hingehen?
Kann man eine einfache Exel Tabelle anfertigen?( jeden Monat - Einnahmen und Ausgaben)

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen !
Dankeschön im Vorraus!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.02.2011
21:46 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 10.02.2011
08:58 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 10.02.2011 08:58 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3609 | Bewertung 2.3/5

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

ALLGEMEINES

Sie müssen beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde das Gewerbe anmelden. Ein Exemplar dieser Anmeldung erhält das für Sie zuständige Finanzamt, das Ihnen dann einen Erfassungsbogen für die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit zusendet. Dieser Bogen muss dann wahrheitsgemäss ausgefüllt werden, u ...



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