Kleinunternehmer und Reverse Charge Rechnung ins EU-Ausland
Gefragt am 26.08.201810:54 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1449
Situation:
Ich bin Kleinunternehmer und erbringe künftig eine Leistung (Affiliate Marketing) im EU-Ausland.
Frage:
Was muss ich nun für eine korrekte Rechnungsstellung beachten:
* Meinen Recherchen nach benötige ich dazu eine Ust.ID. Muss ich dann, obwohl ich ja keinerlei Umsatzsteuer abführen werde, trotzdem Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben?
* Eine Rechnung würde ich dann mit meiner und der Ust-ID des Empfängers sowie einem Hinweis auf „Reverse Charge“ erstellen, müssen noch weitere Hinweise/Informationen auf die Rechnung?
* Gibt es weitere Stolperfallen?
10:54 Uhr
Antwort von StB Steffen Becker (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Als Kleinunternehmer können Sie innergemeinschaftliche sonstige Leistungen erbringen oder beziehen und dafür eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten ...
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