Kleingewerbe - Rechtsform
Gefragt am 20.03.201122:48 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5616 | Bewertung 5/5
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte den Verkauf von Holzfiguren als Nebengewerbe beim Gewerbeamt anmelden (klein anfangen...).
Geplanter Umsatz pro Jahr ca. 9000 €. Als Rechtsform für Kleinunternehmer wollte ich die des Einzelunternehmers wählen.
Durch den Verkauf der Holzfiguren bin ich ein Kaufmann ? Muss ich mein Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen ?
Ich zahle beim Kauf der Waren MWST.
Ich darf beim Verkauf aber keine Umsatzsteuer einnehmen ?
Welche Informationen bzw. Dokumente bezüglich meiner Ausgaben, Umsätze muss ich dem Finanzamt im Jahr einreichen ?
Vielen Dank für die Info.
Mit freundlichen Grüßen
22:48 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Sie müssen lediglich das Gewerbe bei Ihrer Gemeinde anmelden. Es ist keine Eintragung in das Handeslregister erforderlich.
In Ihrem Falle kommt die gesetzliche Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG zum Tragen. Ihre Einnahmen unterliegen nicht der Umsatzsteuer daher haben Sie auch keinen Vorsteuerabzug ...
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