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KFZ Kauf - Sonderabschreibung und 1proz Regelung

Gefragt am 23.08.2013
09:30 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6137

 

Guten Tag!

Ich bin selbständig, Einzelunternehmer, Ist-Versteuerer, Gewinn bei ca. 50TEU, Umsatz 150TEU.
Ich möchte zum Jahrenende einen neuen PKW (ca. 45TEU, auf 4 Jahre finanziert) anschaffen. Diesen nutze ich auch privat (1%-Regelung).

Nun möchte ich die 20% Sonderabschreibung in diesem Jahr nutzen. Das geht wohl nicht, da bei der 1%-Regelung eine 30prozentige Privatnutzung angenommen wird.

Jetzt habe ich folgendes Szenario überlegt:
* Ich kaufe den PKW im Dezember. (Fahrzeugwechsel -> Änderung auf Fahrtenbuch möglich)
* Im Dezember werde ich sicher mehr als 90% dienstliche Fahrten durchführen (viele Kundenbesuche)
* Sonderabschreibung 20% + 1/12 normale Afa
* Wechsel von Fahrtenbuch auf 1% Regelung im Januar (Jahreswechsel, also möglich?)

Nun zu meiner Frage: Ist das Szenario mit den Gesetzen vereinbar? Ist es sinnvoll? Habe ich etwas vergessen?

Vielen Dank!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.08.2013
09:30 Uhr
Steuerberater Thomas Textoris Steuerberater Thomas Textoris Beantwortet am 26.08.2013
15:19 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 26.08.2013 15:19 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6137

Antwort von Steuerberater Thomas Textoris (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes unter Beachtung der Regelungen dieses Forums möchte ich Ihre Frage
beantworten.

Die 20%ige Sonderabschreibung kann nur in Anspruch genommen werden wenn das Wirtschaftsgut (PKW) im Jahr der Anschaffung
(2013) und im darauf folgenden Wirtschaftsjahr (2014) in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird ...



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