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KFZ betrieblich oder privat?

Gefragt am 05.08.2013
21:12 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2803

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Freiberuflerin mit einem KFZ, das sowohl privat als auch betrieblich genutzt wird. Mein Unternehmen besteht nun seit 2009. In 2011 habe ich das KFZ mehr als 50% betrieblich genutzt, in den Jahren 2009, 2010, 2012 und auch jetzt in 2013 nutze ich das KFZ zu mehr als 50% privat. Das KFZ nutze ich zu Kundenfahrten, ich habe keine weitere Betriebsstätte außer einem Büro in unserer Wohnung.
-Ist das KFZ durch die überwiegende betriebliche Nutzung in 2011 seitdem zwingend als betriebliches KFZ anzusehen?
-Gibt es eine Möglichkeit, das KFZ wieder in Privatbesitz zu überführen?
-kann ich, (soweit sich das KFZ seit 2011 zwingend in meinen betrieblichen Besitz befinden sollte) dennoch weiterhin die Kilometerpauschale von 0,30€ pro Kilometer ansetzen? Oder gibt es für mich nur noch die Möglichkeit der 1%-Methode bzw. Fahrtenbuchmethode?
Vielen Dank im Voraus,
mit freundlichen Grüßen.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.08.2013
21:12 Uhr
Steuerberater Thomas Textoris Steuerberater Thomas Textoris Beantwortet am 06.08.2013
10:58 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 06.08.2013 10:58 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2803

Antwort von Steuerberater Thomas Textoris (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:

Ein Kfz ist dem notwendigen Betriebsvermögen zuzuordnen wenn es zu mehr als 50% eigenbetrieblich genutzt wird (R 4.2 Abs.1 EStR).

Bei einer betrieblichen Nutzung von mindestens 10% bis 50% ist eine Zuordnung des Kfz zum gewillkürten Betriebsvermögen möglich (R 4 ...



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