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Jahresteuergesetz 2022

Gefragt am 05.09.2023
12:08 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 218

 

Hallo

Meine Frau und Ich betreiben Landwirtschaft in Form einer GbR.
Wir haben im Jahre 2009 eine 29,9 KWP Solaranlage auf unserem Hausdach errichtet.
Dazu haben wir eine GbR Solarstrom gegründet und ein Gewerbe angemeldet.
Nun meine Frage.
Wirkt sich das Jahresteuergesetz 2022 auch auf unsere GbR aus ?Wenn ja was muß ich nun gegenüber dem Finanzamt tun.
Bisher habe ich vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung mit den Werten der Landw. GbR plus den Werten der Solar GbR abgegeben.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.09.2023
12:08 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 05.09.2023
12:26 Uhr

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Beantwortet am 05.09.2023 12:26 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 218

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Hallo!

Da die Anlage die Größe von 30 kWp nicht überschreitet, fällt diese unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 72 EStG. Der Gewinn ist daher nicht mehr zu besteuern, wobei auch Aufwendungen für die Anlage steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden können (§ 3c EStG).

Für diese Anlage ist daher keine Gewinnermittlung (z.B. EÜR) mehr einzureichen und auch eine Gewinnfeststellung muss nicht mehr erfolgen ...



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