Gründung GmbH
Gefragt am 18.06.201514:59 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2191
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Dezember 2014 kauft Privatperson A von Unternehmer B eine Pension für 10.000,00€ gem. Kaufvertrag. (Unternehmer B war Inhaber der Pension) Unternehmer B meldet sein Gewerbe ab zum 28.02.2015. Privatperson A überläßt (mündlich) die erworbene Pension seinem Sohn C. Sohn C gründet über einen ordentlichen Notarvertrag zum 06.03.2015 eine GmbH und nutzt jetzt die erworbenen Räume der Pension (von seinem Vater) als GmbH. Also die Pension gibt es nicht mehr sondern dafür ab 06.03.2015 die GmbH xy . Sohn C wird Unternehmer.
1. Frage
Ist der Kaufpreis von 10.000,00€ (als Ganzes) am 06.03.2015 in der GmbH zu buchen, obwohl Sohn C, jetzt Unternehmer, den KP nicht bezahlt hat, sondern sein Vater? Wenn ja, wie muss gebucht werden?
Muss ein Vertrag zwischen Vater und Sohn gemacht werden, evtl. zur Überlassung der Pension oder ähnliches?
2. Frage
Unternehmer B hat noch bis zum 28.02.2015 Erlöse und Aufwendungen. Diese wurden periodengerecht gebucht.
Unternehmer B hat auch noch Einnahmen bis zum 05.03.2015 und Aufwendungen. Da das Gewerbe zum 28.02.2015 abgemeldet wurde, wie müssen dann die Einnahmen nach dem 28.02.2015 gebucht werden und auch die Ausgaben? Bitte mit Kontoangabe.
Danke für Ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
14:59 Uhr
Antwort von Ralph J. Schnaars (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
sehr geehrter Fragesteller,
davon, eine Immobilie (hier die Pension) in eine
GmbH einzubringen, kann nur abgeraten werden.
Soweit ich Ihren Sachverhalt verstehe, hat der Vater
dem Sohn die Pension (mündlich) überlassen.
Der Begriff „Überlassen“ bedeutet im Steuerrecht
„Schenken“. In Ihrem Fall aber wohl im Rahmen der
schenkungsteuerlichen Freibeträge ...
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