GmbH Verkauf Anteile
Gefragt am 27.05.201012:26 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5626
Mit Notarvertrag wurden die Gesellschafteranteile - Stammkapital
60.000 €, für 2,00 € gekauft. Nicht mitverkauft wurden alle Bar- u. Kontenguthaben, sowie alle Forderungen, Verpflichtungen und Verbindlichkeiten, die am 31.12.2009 bestanden. In der Schlussbilanz zum 31.12.2009 gibt es folgende Positionen
Forderungen gegen Gesellschafter 67.479,02 € S
Sonst.Verm.Gegenstände 5.546,80 € S
Sonst.Verbindlichkeiten 2.530,98 € H
Gewinnrücklage 96.812,66 € H
Jahresfehlbetrag 26.317,82 € H
---------------------
0
Guthaben bei Kredinst. Avalkonto 60.000,00 € S
Stammkapital 60.000,00 € H
Frage:
Können im Geschäftsjahr 2010 mit Ausnahme Avalkonto und Stammkapital, die Konten gegeneinander aufgelöst werden ?
Da keine Ford. u. Verb. mit übernommen wurden, müsste das
Avalkonto nicht vom Altgesellschafter aufgelöst werden?
Im Notarvertrag ist eine Bürgschaft nicht erwähnt.
Besten Dank für Ihre Mühe
12:26 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Bitte beachten Sie, daß die rechtliche Beurteilung sich an Ihrer Schilderung des Sachverhaltes orientiert. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Informationen kann die rechtliche Beurteilung beeinflussen.
Durch den Verkauf der GmbH-Anteile ergeben sich zunächst keine Auswirkungen auf die Bilanzierung. Insbesondere ändert sich nicht die rechtliche Zugehörigkeit der der GmbH zuzurechnenden Wirtschaftsgüter und Verbindlichkeiten. Durch die Abrede im notariellen Anteilskaufvertrag, daß die Forderungen und Verbindlichkeiten nicht mitverkauft werden, ist vielmehr eine Kaufpreisabrede zu sehen, die dazu führt, daß die Gesellschaft verpflichtet ist, die Forderungen an den Altgesellschafter abzutreten bzw ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 16 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" Jetzt eigene Frage stellen!