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GmbH Verkauf Anteile

Gefragt am 27.05.2010
12:26 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5626

 

Mit Notarvertrag wurden die Gesellschafteranteile - Stammkapital
60.000 €, für 2,00 € gekauft. Nicht mitverkauft wurden alle Bar- u. Kontenguthaben, sowie alle Forderungen, Verpflichtungen und Verbindlichkeiten, die am 31.12.2009 bestanden. In der Schlussbilanz zum 31.12.2009 gibt es folgende Positionen
Forderungen gegen Gesellschafter 67.479,02 € S
Sonst.Verm.Gegenstände 5.546,80 € S
Sonst.Verbindlichkeiten 2.530,98 € H
Gewinnrücklage 96.812,66 € H
Jahresfehlbetrag 26.317,82 € H
---------------------
0
Guthaben bei Kredinst. Avalkonto 60.000,00 € S
Stammkapital 60.000,00 € H
Frage:
Können im Geschäftsjahr 2010 mit Ausnahme Avalkonto und Stammkapital, die Konten gegeneinander aufgelöst werden ?
Da keine Ford. u. Verb. mit übernommen wurden, müsste das
Avalkonto nicht vom Altgesellschafter aufgelöst werden?
Im Notarvertrag ist eine Bürgschaft nicht erwähnt.

Besten Dank für Ihre Mühe

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.05.2010
12:26 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 28.05.2010
09:13 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 28.05.2010 09:13 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5626

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die rechtliche Beurteilung sich an Ihrer Schilderung des Sachverhaltes orientiert. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Informationen kann die rechtliche Beurteilung beeinflussen.

Durch den Verkauf der GmbH-Anteile ergeben sich zunächst keine Auswirkungen auf die Bilanzierung. Insbesondere ändert sich nicht die rechtliche Zugehörigkeit der der GmbH zuzurechnenden Wirtschaftsgüter und Verbindlichkeiten. Durch die Abrede im notariellen Anteilskaufvertrag, daß die Forderungen und Verbindlichkeiten nicht mitverkauft werden, ist vielmehr eine Kaufpreisabrede zu sehen, die dazu führt, daß die Gesellschaft verpflichtet ist, die Forderungen an den Altgesellschafter abzutreten bzw ...



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