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GmbH - Rentenzusage

Gefragt am 14.12.2019
09:09 Uhr | Einsatz: € 150,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1118

 

Guten Tag,

ich bin geschäftsführender Gesellschafter (30% Anteil) einer GmbH, 62 Jahre alt.

Die GmbH hat noch 3 weitere Gesellschafter mit jeweils 30, 20, 20 % Anteilen.

Die Firma hat mir eine Rente zugesichert, diese wird 2022 fällig.

Die Rente wurde über wie üblich mit einer Rückdeckungsversicherung und den entsprechenden Rückstellungen abgesichert.

In 2022 wird der entsprechende Betrag föllig und von der Versicherung an die Firma für meine Rente ausbezahlt.

Jetzt ergibt sich aber die Situation, dass ich noch 5 Jahre länger als geplant (also bis 70 Jahre) arbeiten möchte.

Die anderen Gesellschafter würden dieses unterstützen, daher ist ein entsprechender Gesellschafterbeschluss kein Problem.

Mir ist die Problematik einer vGA bewusst.

Meine Fragen lauten:

Kann ich die Rente auch erst mit 70 Jahren in Anspruch nehmen ?

Wenn JA, wie kann die in 2022 an die Firma ausgezahlte Summe mündel- und insolvenzsicher für mich angelegt (geparkt) werden ?

Wenn JA, entstehen für mich oder der Firma Steuerbelastungen durch die Verlängerung der Lebensarbeitszeit um 5 Jahre ?

Sehen Sie ggf. noch andere Probleme ?

Danke im voraus.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.12.2019
09:09 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 14.12.2019
09:48 Uhr

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Beantwortet am 14.12.2019 09:48 Uhr | Einsatz: € 150,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1118

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Guten Morgen,

vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Fragen möchte ich im Rahmen einer Ersteinschätzung wie folgt bewerten. Bitte beachten Sie aber, dass dieses Forum eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern nur eine erste steuerliche Einschätzung ermöglicht. Fehlende oder unvollständige Sachverhaltsangaben können das rechtliche Ergebnis verändern. Insofern ist meine Einschätzung vor konkreter Umsetzung durch einen Berater vor Ort zu prüfen und ggfs. sogar mit dem Finanzamt mittels verbindlicher Auskunft abzusichern, um negative steuerliche Folgen zu vermeiden.

Grundsätzlich ist es möglich und in der Praxis auch öfter schon vollzogen, dass der (Gesellschafter)- Geschäftsführer einer GmbH nach Beginn des Renteneintrittsalters weiter für die Gesellschaft tätig wird, obwohl eine Pensionszusage erteilt wurde ...



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