GEWO § 35
Gefragt am 15.02.201115:45 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3355
Hallo,
1.fällt die tätigkeit des interviwer unter die GEWO §35
2. was darf ich ohne Gewerbeanmeldung dazu verdienen
3.darf ich nach untersagung ein gewerbe nach kleinunternehmer regelung anmelden ?
15:45 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage. die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Der Interviewer wird hauptsächlich im Rahmen der Marktforschung tätig und ist im Regelfall ein Gewerbetreibender ( BFH Urteil vom 27.2.1992 IV R 27/90 ) ...
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