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Gewerbeanmeldung Eneuerbare Energieen /Krankenversicherung

Gefragt am 21.03.2010
11:37 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3748

 

durch Kauf/Beteiligung Blockheizkraftwerk monatl.
Einnahmenb750 €./. Zi+Tilg ca. 250,00 € u. event. noch
weiterer Kosten, muß ich ein Gewerbe für Stromerzeuger
anmelden. Bin Hausfrau und bis jetzt über meinen Mann
in der gesetzl.Krankenversicherung familienversichert.
Muß ich mich jetzt sofort als freiwilliges Mitglied krakenversichern?
Oder kann ich dies erst nach einem Jahr, wenn der Jahres-
abschluß erstellt tun, da dies vielleicht nach Sonder-
abschreibung unter 350 € wäre.
Oder Wäre es besser, wenn mein Mann ein Gewerbe anmeldet, er ist angestellt?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.03.2010
11:37 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 21.03.2010
13:28 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 21.03.2010 13:28 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3748

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Ihre Frage zielt in erster Linie auf die Beurteilung des Weiterbestehens der Familienversicherung in der getzlichen Krankenkasse ab. Ein entgültige Beurteilung hierzu, stellt eine Rechtsberatung dar, die einem Steuerberater nicht erlaubt ist. Meine Beantwortung kann sich daher nur auf die Ermittlung der Einkünfte beschränken, an die das Sozialrecht bezüglich der Ermittlung der Einkommensgrenzen in der Familienversicherung Bezug nimmt ...



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