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Gewerbeabmeldung

Gefragt am 27.01.2015
11:48 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2578

 

Guten Tag!
Ich betreibe eine Ferienhausvermittlung, die ich aus gesundheitlichen Gründen zum 1. 7. 2015 aufgeben werde (Gewerbeabmeldung).

Folgende Positionen habe ich noch in meiner Abschreibungsliste.

I. Möbel für eine gemietete Ferienwohnung;
(d. h. ich habe die Wohnung im Leerzustand gemietet, auf eigene Kosten möbliert und dann an Feriengäste vermietet.)
Die Möbel sind in den vergangenen 3 Jahren mit jeweils 10 % (netto) pro Jahr abgeschrieben worden.
Derzeitiger Buchwert: netto: 9.417,88 €
Die Mehrwertsteuer habe ich bei Erwerb der Möbel vor 3 Jahren bereits als Vorsteuer geltend gemacht.
Ich beabsichtige die Möbel an den Eigentümer zum derzeitigen Buchwert zu verkaufen.
Ist es richtig, dass ich bei Aufgabe der Ferienhausvermittlung (Verkauf der Möbel an den Eigentümer zum derzeitigen Buchwert) nur die Mehrwertsteuer auf den o.g. Buchwert, also 1.789,40 €, an das Finanzamt abführen muss.

II. Büromöbel
Die Möbel sind in den vergangenen 3 Jahren mit jeweils 10 % (netto) pro Jahr abgeschrieben worden.
Derzeitiger Buchwert: netto: 2.458,92 €
Die Mehrwertsteuer habe ich bei Erwerb der Möbel vor 3 Jahren bereits als Vorsteuer geltend gemacht.
Ich beabsichtige, die Möbel an meinen Sohn zu verschenken (unentgeltlich).
Ist es richtig, dass weder ich (die Schenkende) noch mein Sohn (der Beschenkte) bei Aufgabe der Ferienhausvermittlung (Schenkung der Möbel an meinen Sohn im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge) keine Steuern an das Finanzamt abführen müssen? Muss der Vertrag durch einen Notar beurkundet werden?

III. Kfz
Das Kfz ist in den vergangenen 3 Jahren mit jeweils 16,66 % (netto) pro Jahr abgeschrieben worden. (Abschreibungsdauer: 6 Jahre)
Derzeitiger Buchwert: netto: 6.395,89 €
Die Mehrwertsteuer habe ich bei Erwerb des KFZ vor 3 Jahren bereits als Vorsteuer geltend gemacht.
Ich beabsichtige, das KFZ an meinen Sohn zu verschenken (unentgeltlich).
Ist es richtig, dass weder ich (die Schenkende) noch mein Sohn (der Beschenkte) bei Aufgabe der Ferienhausvermittlung (Schenkung des KFZ an meinen Sohn im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge) keine Steuern an das Finanzamt abführen müssen?? Muss der Vertrag durch einen Notar beurkundet werden?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.01.2015
11:48 Uhr
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Beantwortet am 27.01.2015
17:05 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 27.01.2015 17:05 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2578

Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.

Da Sie alle wesentlichen Betriebsgrundlagen (Möbel, KfZ) Ihres Betriebes innerhalb einer kurzen Zeit in das Privatvermögen überführen oder an verschiedene Erwerber veräußern, liegt eine Betriebsaufgabe nach § 16 Abs ...



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