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Gestaltung vorweggenommene Erbfolge Immobilie

Gefragt am 27.05.2011
15:59 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3643 | Bewertung 5/5

 

Im Rahmen einer eventuell vorweggenommenen Erbfolge könnte - mir als Sohn (3 weitere Geschwister) - eine Übertragung einer vermieteten Doppelhaushälfte im Zuge eines Erbvertrages als Option anstehen. Die Kaltmiete der Immobilie liegt bei der ortsüblichen Miete in Höhe von derzeit 710 EUR. Der Schätzwert liegt bei 203k EUR. Das Haus soll vermietet bleiben, es stehen aber Modernisierungen an (Dämmung,…).
Es gibt jetzt meines Wissens zwei Möglichkeiten:
Ich würde a, meine Mutter entweder im Zuge des Nießbrauches die Mieteinnahmen zusichern und Eigentümer des Hauses werden oder b, mir das Eigentum in vollem Umfang übertragen lassen und in diesem Fall meine Mutter mit einer lebenslangen Leibrente o.ä. in Höhe der Miete mit evtl. Steigerung versorgen.
Meine Mutter hat als Einkommen aktuell diese Miete und eine kleine Witwenrente. Ich selbst bin Steuerklasse 3; 2 Kinder, Doppelverdiener, keine weiteren Einnahmen aktuell und Besitzer einer eigenen Immobilie in Selbstnutzung.
Kann es hierbei eine für mich steuerliche Sinnhaftigkeit geben oder sollte ich doch warten bis zur eigentlichen Erbfolge? Vorteile von Freibeträgen wegen Erbschaftssteuer spielen keine Rollen, da das gesamte Vermögen deutlich unter den Freigrenzen bleiben wird.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.05.2011
15:59 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 28.05.2011
10:55 Uhr

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Beantwortet am 28.05.2011 10:55 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3643 | Bewertung 5/5

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Da Sie angeben, daß das Vermögen steuerlich unter den erbschaftsteuerlichen Freibeträgen bleiben wird, erübrigen sich Ausführungen zur Erbschaftsteuer.

Einkommensteuerlich empfehle ich Ihnen, Eigentümer des Hauses zu werden und Ihre Mutter mit einer Leibrente zu versorgen ...



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