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Geldschenkung

Gefragt am 12.11.2023
14:55 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 201

 

Sehr geehrter Herr ………...,



mein Vater (84 Jahre) möchte mir einen Geldbetrag in Höhe von 170.000 Euro noch zu Lebzeiten schenken.

Diesen Geldbetrag, den er zu Hause in Bar deponiert hat, hat er im Laufe der Jahre
zusammen mit meiner Mutter (nunmehr schon verstorben) angespart.

Nun haben wir beide vor, diese Geld-Schenkung ordnungsgemäß beim Finanzamt zu melden.

Diesbezüglich ist mir bekannt, das bei Geld-Schenkungen von Eltern an Kinder der Freibetrag bei 400.000 Euro liegt.

Meine Frage dazu wäre:

Sobald die Meldung beim Finanzamt erfolgt ist, könnte ich den gesamten Geldbetrag
auf ein z.B. Tagesgeld-Konto einzahlen ?

Oder muss mein Vater zusätzlich die Herkunft des Geldes belegen?

Dies wäre nämlich so gut wie unmöglich, da mein Vater zum heutigen Zeitpunkt nur noch über seine aktuellsten Kontoauszüge verfügt (praktisch keine Belege als Nachweise mehr vorhanden sind).

Für Ihre Auskunft und Ratschläge wäre ich Ihnen sehr dankbar.



Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXXXXXXXXXXX

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.11.2023
14:55 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 12.11.2023
16:49 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 12.11.2023 16:49 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 201

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Hallo!

Grundsätzlich muss die Schenkung nur gemeldet werden und es erfolgt dann in der Regel auch keine Nachfrage des Finanzamtes woher der Schenker das Vermögen hat.

SIe können also über das Geld verfügen, nachdem Ihnen dieses geschenkt wurde ...



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