Gebühr bei Kreditkartenzahlung als Aufschlag auf den Nettopreis als Einnahme buchen?
Gefragt am 12.04.201317:38 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3612
Mein Mandant in Berlin (Hotel -und Beherbungsstätte) verlangt von seinen Kunden beim Bezahlen der Rechnung zum Auschecken, eine Gebühr für die Kreditkartenzahlung. Es wird ein Pauschalbetrag von 2-4% auf den Nettorechnungsbetrag aufgeschlagen. Muß die Einnahme aus der Gebühr extra auf der Rechnung ausgewiesen werden und muß die Einnahme aus der Gebühr extra gebucht werden. Wenn ja, fällt dann MwSt an? Welches Erlöskonto schlagen Sie vor?
17:38 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Aus umsatzsteuerlicher Sicht halte ich einen gesonderten Ausweis auf der Rechnung für notwendig, da hier eine weitere Leistung erbracht wird (nämlich die Einräumung der Möglichkeit der Kreditkartenzahlung) ...
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