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freie Mitarbeit als Rentner

Gefragt am 27.09.2022
11:12 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 485

 

Guten Tag,
ich habe eine Frage zu folgender Problemstellung:

ein Mitarbeiter unseres Unternehmens bezieht seine reguläre Altersrente, arbeitet aber stundenweise und als freier Mitarbeiter (Ingenieur) in dem Unternehmen weiter.
Für die Leistungen erstellt er Rechnungen mit Bezug auf die ´Kleinunternehmer-Regelung´, also ohne MWST-Ausweis.

Muss er diese Tätigkeit dem Finanzamt anmelden? Zu Beginn der Tätigkeit oder auch erst mit der Abgabe der nächsten Einkommensteuererklärung?
Was passiert (oder sollte passieren), wenn der Umsatz die Grenze für Kleinunternehmen von EUR 22.000 übersteigt?

Die Mitarbeit dient der Einarbeitung eines Nachfolgers und ist somit zeitlich begrenzt, der Mitarbeiter hat also auch keine weiteren Auftraggeber.
Welche Auswirkungen, Konsequenzen kann die Tätigkeit für das Unternehmen haben?

Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.09.2022
11:12 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 27.09.2022
11:13 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 27.09.2022 11:13 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 485

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Guten Tag,

grundsätzlich muss jede selbständige Tätigkeit dem Finanzamt innerhalb eines Monats nach Aufnahme gemeldet werden. Sonst droht ihm ein Verspätungszuschlag von mind. 25 EUR/Monat bei verspäteter Meldung. Er muss insbesondere den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.

Wenn er die Umsatzgrenze unvorhergesehen von 22.000 EUR überschreitet, dann ist er ab dem Folgejahr automatisch umsatzsteuerpflichtig und muss Ihnen ab de Jahr dann Umsatzsteuer berechnen und diese dann abführen ...



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