Freibetrag Vereinsarbeit/ Übungsleiter
Gefragt am 31.01.201117:51 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5308
Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich fange ab dem 01.03.2011 bei einem hiesigen Verein als Übungsleiterin im Gesundheitssport an. Bei diesem Verein bin ich als freie Mitarbeiterin angestellt.
Mein Stundenlohn Brutto beträgt 25,- EURO und die Wochenarbeitszeit beträgt 6 Stunden. Ich komme somit auf ein Monatsbrutto von 600,- EUR.
Meine Frage lautet:
Was muss ich im Rahmen der Besteuerung beachten? Zählen für mich die Freibeträge wie z.B. Minjob -400 EUR sowie Zusatzverdienst Vereinsarbeit ( Freibetrag 2100 p.a.). Ich übe zusätzlich keine Erwerbstätigkeit aus. Familienstand verheiratet/ gesetzl.Güterstand . Steuerklasse 5.
Vielen Dank
MfG
Saskia Franke
17:51 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Das charakteristische Merkmal einer Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher ist es, auf andere Menschen durch persönlichen Kontakt Einfluss zu nehmen und ihnen Wissen, Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten zu vermitteln. Das gilt ebenso für vergleichbare Tätigkeiten, sofern der persönliche Kontakt und die pädagogische Ausrichtung gegeben sind ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 34 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" Jetzt eigene Frage stellen!