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Freibetrag Vereinsarbeit/ Übungsleiter

Gefragt am 31.01.2011
17:51 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5308

 

Sehr geehrte Damen und Herrn,

ich fange ab dem 01.03.2011 bei einem hiesigen Verein als Übungsleiterin im Gesundheitssport an. Bei diesem Verein bin ich als freie Mitarbeiterin angestellt.
Mein Stundenlohn Brutto beträgt 25,- EURO und die Wochenarbeitszeit beträgt 6 Stunden. Ich komme somit auf ein Monatsbrutto von 600,- EUR.
Meine Frage lautet:
Was muss ich im Rahmen der Besteuerung beachten? Zählen für mich die Freibeträge wie z.B. Minjob -400 EUR sowie Zusatzverdienst Vereinsarbeit ( Freibetrag 2100 p.a.). Ich übe zusätzlich keine Erwerbstätigkeit aus. Familienstand verheiratet/ gesetzl.Güterstand . Steuerklasse 5.

Vielen Dank
MfG
Saskia Franke

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 31.01.2011
17:51 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 31.01.2011
20:11 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 31.01.2011 20:11 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5308

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Das charakteristische Merkmal einer Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher ist es, auf andere Menschen durch persönlichen Kontakt Einfluss zu nehmen und ihnen Wissen, Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten zu vermitteln. Das gilt ebenso für vergleichbare Tätigkeiten, sofern der persönliche Kontakt und die pädagogische Ausrichtung gegeben sind ...



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