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freiberufliches Tätigkeiten an und abmelden

Gefragt am 25.11.2010
16:27 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4566

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich mit einem hoffentlich einfachen Problem an Sie:

ich betreibe derzeit ein kleines "nebenberufliches" Gewerbe in Form von Webhosting und Design von Internetseiten. Dies ist selbstverständlich beim Gewerbeamt und beim Finanzamt angemeldet.
Dieses Gewerbe möchte ich bis zum Jahresende aufgeben und abmelden, da ich im kommenden Jahr als freiberufler Seminare und Fortbildungen in Form von Erste-Hilfe-Lehrgängen und Notfalltrainings anbieten möchte (ich bin nämlich von Hauptberuf Rettungsassistent und Ausbilder der Ersten-Hilfe, für den Sanitäts- und Rettungsdienst).

Zusätzlich zu dem bin ich derzeit in Ausbildung zum Physiotherapeuten und habe vor, mich zum Jahresanfang 2012 als Therapeut selbstständig zu machen.

Die kommende freiberufliche Tätigkeit für Seminare und so weiter dient der Gewinnung von Startkapital für die spätere Praxis.

Jetzt ist meine Frage: geht das alles so ohne Weiteres, dass ich jetzt das Gewerbe abmelde, eine freiberufliche Tätigkeit anmelde und diese dann Ende des kommenden Jahres abmelde, um eine Praxis zu gründen?

Also folgender Zeitplan:
Ende 2010 - Gewerbe Webhosting / Internetdesign abmelden
Jan. 2011 - freiber. Tätigkeit Seminare / Ausbildungen anmelden
Dez. 2011 - freiber. Tätigkeit abmelden
Jan. 2012 - freiber. Tätigkeit Praxis anmelden

Laufe ich damit Gefahr, dass ich Gründerzuschüsse oder einen Gründungskredit nicht erhalte?

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 25.11.2010
16:27 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 25.11.2010
17:01 Uhr

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Beantwortet am 25.11.2010 17:01 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4566

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Zu unterscheiden sind bei der selbständigen Tätigkeit die gewerbliche und die freiberufliche Tätigkeit. Freiberuflich sind nur bestimmte Berufsgruppen ...



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