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Frage zur Neustarthilfe

Gefragt am 15.03.2021
19:28 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 765

 

ich hätte eine Frage zur Neustarthilfe
Ich wüde die Neustarthilfe gerne für meinen Beherbergungsbetrieb beantragen.
60% meiner Eikünfte erziele ich aus den Beherbergungsbetrieb und. 40 % aus nicht selbstständiger Arbeit.
Somit wäre ich antragsberechtigt.
Der Antrag ist für mich soweit klar, nur beim Thema Reverenzumsatz bin ich mir unsicher .
Das hier der Netto Umsatz EÜR des Beherbergungsbetriebes und die Eikünfte aus nicht selbstständiger Arbeit ,aus dem Jahr 2019 angegeben werden muß ist klar ,doch ich habe auch noch Umsätze aus dem Betrieb eine Blockheizkraftwerkes und einer PV Anlage für die eine eigene EÜR abegeben wird .
Muss ich die Umsätze daraus auch mit angeben ??

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.03.2021
19:28 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 15.03.2021
19:44 Uhr

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Beantwortet am 15.03.2021 19:44 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 765

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Guten Abend und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten. Gemäß den FAQ´s zur Neustarthilfe ist diese Frage nicht eindeutig beantwortet. Allerdings heißt es dort u ...



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