Frage zur Neustarthilfe
Gefragt am 15.03.202119:28 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 920
ich hätte eine Frage zur Neustarthilfe
Ich wüde die Neustarthilfe gerne für meinen Beherbergungsbetrieb beantragen.
60% meiner Eikünfte erziele ich aus den Beherbergungsbetrieb und. 40 % aus nicht selbstständiger Arbeit.
Somit wäre ich antragsberechtigt.
Der Antrag ist für mich soweit klar, nur beim Thema Reverenzumsatz bin ich mir unsicher .
Das hier der Netto Umsatz EÜR des Beherbergungsbetriebes und die Eikünfte aus nicht selbstständiger Arbeit ,aus dem Jahr 2019 angegeben werden muß ist klar ,doch ich habe auch noch Umsätze aus dem Betrieb eine Blockheizkraftwerkes und einer PV Anlage für die eine eigene EÜR abegeben wird .
Muss ich die Umsätze daraus auch mit angeben ??
19:28 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Guten Abend und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten. Gemäß den FAQ´s zur Neustarthilfe ist diese Frage nicht eindeutig beantwortet. Allerdings heißt es dort u ...
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