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Fortbildungskosten für neues Berufsfeld

Gefragt am 25.05.2012
11:52 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2937

 

Hallo,
Ich bin eingetragener Kaufmann und führe meinen Verlag als Einzelunternehmen.
Ich möchte gerne mein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit auf eine weitere Säule stellen und interessiere mich für eine Fortbildung für Immobilien Investments.

Meine Frage:
Kann diese Fortbildung als Betriebsausgabe verbucht werden oder macht es Sinn den Gewerbeschein vorab um die Tätigkeit als "Immobilien Investor" o.ä. Bezeichnung zu erweitern, um eine steuerliche Anerkennung als Betriebsausgabe in jedem Fall zu gewährleisten?

Welche möglichst weitgefasste Formulierung für diese neue Einkommens-Säule würden Sie für die Erweiterung des Gewerbescheins empfehlen?

Herzlichen Dank!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 25.05.2012
11:52 Uhr
RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl Beantwortet am 25.05.2012
12:19 Uhr

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Beantwortet am 25.05.2012 12:19 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2937

Antwort von RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Die Beantwortung erfolgt gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung.
Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben, Zweideutigkeiten bzw. Fehlerhaftigkeit der Sachverhaltsangaben können das steuerrechtliche Ergebnis ändern.

Eine Betriebsausgabe liegt vor, wenn die Aufwendung in tatsächlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit konkreter Gewinnerzielungsabsicht angefallen ist ...



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