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Firmenwagen / Geldwerter Vorteil

Gefragt am 22.01.2011
16:28 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3803

 

Hallo,
ich habe einen Dienstwagen, für den ich die 1%-Bruttoversteuerung als geldwerten Vorteil vornehmen lasse. Ausserdem versteuere ich den geldwerten Vorteil wegen "Wohnung-Arbeitstätte" von 44km. Nun steige ich aber auf Öffis um und habe mir auch eine Jahresabo gekauft. Mein Arbeitgeber ist nicht bereit, die 44km auf die gewünschten 3km zu ändern.
Nun zur Frage: Kann ich mir einen Freibetrag beim Finanzamt eintragen lassen, der mein zu versteuerndes Einkommen um die 41km reduziert oder funktionniert das nur am Jahresultimo?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.01.2011
16:28 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 22.01.2011
16:58 Uhr

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Beantwortet am 22.01.2011 16:58 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3803

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Frage ist, ob der Zuschlag von monatlich 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer auch dann als geldwerter Vorteil versteuert werden muss, wenn der Firmenwagen tatsächlich nur selten oder gar nicht für die volle Strecke der Fahrten zur Arbeit genutzt wird. Der Fiskus will den vollen Zuschlag von 0,03 % des Listenpreises auch dann versteuert haben, wenn Sie

- den Firmenwagen nur gelegentlich für die Fahrten zur Arbeit nutzen (BMF-Schreiben vom 28 ...



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