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Fahrtenbuch verloren

Gefragt am 03.12.2011
10:56 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7795

 

Guten Tag!
Von 1.10.2006 bis zum 30.09.2010 habe ich bei einem norwegischen Unternehmen gearbeitet. Ich war bei der deutschen GmbH angestellt. Die GmbH wurde zum 3112.2009 geschlossen und ich war dann ab 1.1.2010 bei der dänischen ApS angestellt. Nun ist es so, dass ich einen Firmenwagen hatte Wert ca. 40.000 Euro. Da ich ein Fahrtenbuch geführt habe wurden mir immer 88 Euro im Monat abgezogen. Die Fahrtenbücher habe ich immer Anfang des Folgejahres übersandt. Durch die Schließung der GmbH sind alle Fahrtenbücher verlorengegangen. Auch mein Fahrtenbuch nach Ende der Beschäftigung ist nicht mehr auffindbar. Wer muss nun haften, sofern eine Steuerprüfung erfolgt?! Ich bin ja der Steuerpflichtige?! Die Firma arbeitete im totalen Chaos. Mittlerweile hat sich alles wieder gelegt und ich werde ab 1.1.2012 sogar wieder für das Unternehmen arbeiten, allerdings werde ich dann 1%-Regelung in Anspruch nehmen. Können Sie mir eine klare Aussage ggf. mit Rechtsprechung oder sonstigen Richtlinien übermitteln. Vielen Dank. Freundliche Grüße.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.12.2011
10:56 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 05.12.2011
18:59 Uhr

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Beantwortet am 05.12.2011 18:59 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7795

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Herr Becker,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, verändern.

Grundsätzlich sind Sie als Steuerpflichtiger dafür verantwortlich, dem Finanzamt alle relevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen ...



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