Eröffnung einer zweiten Gastwirtschaft übergangsweise
Gefragt am 05.11.201013:19 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3898
Guten Tag,
meine Freundin- für die ich die Buchhaltung mache- hat eine Gastwirtschaft in Bonn die per 30.06.2011 zugemacht wird. ab 11.11.2010 hat sie aber auch schon ihre neue Kneipe, die beiden laufen also einige Monate zeitgleich.
Wie läuft das jetzt steuerlich? Sie hat eine Steuernummer unter der sie vermutlich für beide Kneipen die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgibt, oder muss sie für die zweite Kneipe eine beantragen? Ist das dann jetzt ne Zweigstelle für die Zeit oder sind das komplett zwei getrennte Gewerbebetriebe?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
13:19 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrte Frau Kreutzer,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Bezüglich der Umsatzsteuer liegt ein Unternehmen vor, da die Umsatzbesteuerung bei der Person des Unternehmers ansetzt. Alle unternehmerischen Tätigkeiten Ihrer Freundin werden folglich kumuliert in einer Umsatzsteuervoranmeldung abgerechnet ...
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