Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater"

Entnahme u. Verpachtung in der Landwirtschaft

Gefragt am 16.09.2011
12:05 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6753

 

1. der Landwirt X möchte ein Grundstück aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen entnehmen.
Wert nach BP am 30.06.2010 = 1.247,55 €.Wie wirk sich diese Entnahme steuerlich aus(Buchführung nach 4/3)-Entnahme zum Buchwert = Buchung als Ertrag ? Wie muss diese Entnahme dem Finanzamt erklärt werden und wo wird diese in der Anlage L+F erfasst.

2. welche Besonderheiten ergeben sich, wenn der Landwirt seinen Betrieb im ganzen (wegen Erwerbsunfähigkeit), an die Ehefrau verpachtet.

mfg

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.09.2011
12:05 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 16.09.2011
17:59 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 16.09.2011 17:59 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6753

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

1. Entnahme eines Grundstücks
Die Entnahme muß mit dem Teilwert des Grundstücks zum Entnahmezeitpunkt erfolgen. Teilwert ist dabei der Wert, den das Grundstück tatsächlich hat. Die Differenz zwischen dem Teilwert und dem Buchwert führt dabei zu einer Korrektur des zu versteuernden Einkommens. Diese Differenz wird allerdings nicht in der Anlage L+F erfasst, sondern in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als sonstige Einnahme. Hierzu sollte es in Ihrer Buchhaltungssoftware ein entsprechendes Konto geben.

2. Auswirkungen der Betriebsverpachtung
Die Frage ist sehr offen gestellt, so daß ich nur grundsätzlich auf die Auswirkungen einer Betriebsverpachtung eingehen kann ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 26 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung