Entnahme u. Verpachtung in der Landwirtschaft
Gefragt am 16.09.201112:05 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6900
1. der Landwirt X möchte ein Grundstück aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen entnehmen.
Wert nach BP am 30.06.2010 = 1.247,55 €.Wie wirk sich diese Entnahme steuerlich aus(Buchführung nach 4/3)-Entnahme zum Buchwert = Buchung als Ertrag ? Wie muss diese Entnahme dem Finanzamt erklärt werden und wo wird diese in der Anlage L+F erfasst.
2. welche Besonderheiten ergeben sich, wenn der Landwirt seinen Betrieb im ganzen (wegen Erwerbsunfähigkeit), an die Ehefrau verpachtet.
mfg
12:05 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
1. Entnahme eines Grundstücks
Die Entnahme muß mit dem Teilwert des Grundstücks zum Entnahmezeitpunkt erfolgen. Teilwert ist dabei der Wert, den das Grundstück tatsächlich hat. Die Differenz zwischen dem Teilwert und dem Buchwert führt dabei zu einer Korrektur des zu versteuernden Einkommens. Diese Differenz wird allerdings nicht in der Anlage L+F erfasst, sondern in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als sonstige Einnahme. Hierzu sollte es in Ihrer Buchhaltungssoftware ein entsprechendes Konto geben.
2. Auswirkungen der Betriebsverpachtung
Die Frage ist sehr offen gestellt, so daß ich nur grundsätzlich auf die Auswirkungen einer Betriebsverpachtung eingehen kann ...
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