Einzelunternehmen ende Februar abgemeldet Voranmeldung Ust Quartal notwendig
Gefragt am 19.03.202117:19 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 914
Zu Ende Februar 2021 habe ich meine Firma als Einzelunternehmen (keine besondere Rechtsform) abgemeldet (wegen Unrentabilität).
Bin ich weiterhin zur Abgabe der vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet ? Oder muss ich erst mit Abschluss des Jahres 2021, also im Folgejahr nur noch die üblichen Steuerbescheide EÜR, Ekst. USt.GWst abgeben ?
Oder kann ich nur die letzten drei Quartale weglassen da hier ja keine Einnahmen mehr getätigt werden ?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
17:19 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Guten Tag,
nach Abmeldung beim Finanzamt würde die Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung entfallen. Sie müssten daher nur noch die Meldung für das erste Quartal erstellen und müssen dann im kommenden Jahr noch die Steuererklärungen für 2021 abgeben ...
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