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Einspruchsfrist

Gefragt am 11.02.2012
12:25 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5016

 

Ich bitte um die Berechnung der Einspruchsfrist. Gewinnfeststellungsbescheid 2010. Aufgedrucktes Datum auf dem Bescheid - 12.07.2011. Poststempel auf dem Briefumschlag - 13.07.2011.Briefumschlag vorhanden.
Entscheidend für die Berechnung der Frist ist der Poststempel.
Nach meiner Berechnung endet die Frist am 18.08.2011.
Das Finanzamt rechnet ab dem Datum auf dem Bescheid. Nach der Berechnung des Finanzamtes endet die Frist bereits am 15.08.2011. Das Finanzamt behauptet, mein Einspruch sei zu spät eingegangen,weil erst am 16.08.2011.
Ich bitte um eine Antwort,die ich dem Finanzamt dann vorlegen kann.

M.f.G.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.02.2012
12:25 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 11.02.2012
12:41 Uhr

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Beantwortet am 11.02.2012 12:41 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5016

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Gesetzlich ist geregelt, daß die Einspruchsfrist entweder drei Tage nach dem Datum des Bescheides oder ab dem Tag des späteren Erhalts beginnt, § 122 Abs ...



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