Einkommen aus dem Ausland
Gefragt am 26.06.201117:46 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 10761
Hallo,
im Anhang ist mein Arbeits-Vertrag mit einer Firma in New York.
Bitte teilen Sie mir mit wie ich die Beschäftigung steuerlich und sozialversicherungsmässig abrechnen muss, bzw. wie und wo ich dies melden muss.
Ich würde mich sehr freuen wenn Sie mir in dieser Situation helfen können.
Mit freundlichen Grüßen
Olga Foos
17:46 Uhr
Antwort von StB Manuela Ponikwar (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrte Frau Foos,
danke für Ihre Anfrage, welche ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung des gebotenen Honorars wie folgt beantworten möchte.
1) Steuerrecht
Der Vertrag liest sich wie ein Arbeitsvertrag über ein Angestelltenverhältnis. Damit wären Sie also nicht selbständig.
Sie haben eine feste Arbeitswochenzeit, sind in den Betrieb des Auftraggebers eingebunden und erhalten dafür ein festes Entgeld + Monatsprämie.
Soweit ich erkennen kann, obliegt Ihrer Tätigkeit kein unternehmerisches oder finanzielles Risiko und Sie treten grundsätzlich nicht mir Ihrem Arbeitsangebot offen am Markt auf.
Da Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz haben, sind Sie hier auch unbeschränkt steuerpflichtig und zwar mit Ihrem Welteinkommen (also unabhängig vom Ursprungsland des Einkommens). Dadurch kann sich eine Doppelbesteuerung ergeben, wenn das Einkommen bereits im Ursprungsland versteuert wurde ...
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