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Einkommen aus dem Ausland

Gefragt am 26.06.2011
17:46 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 10568

 

Hallo,
im Anhang ist mein Arbeits-Vertrag mit einer Firma in New York.
Bitte teilen Sie mir mit wie ich die Beschäftigung steuerlich und sozialversicherungsmässig abrechnen muss, bzw. wie und wo ich dies melden muss.
Ich würde mich sehr freuen wenn Sie mir in dieser Situation helfen können.
Mit freundlichen Grüßen
Olga Foos

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.06.2011
17:46 Uhr
StB Manuela Ponikwar StB Manuela Ponikwar Beantwortet am 27.06.2011
11:48 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 27.06.2011 11:48 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 10568

Antwort von StB Manuela Ponikwar (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrte Frau Foos,

danke für Ihre Anfrage, welche ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung des gebotenen Honorars wie folgt beantworten möchte.

1) Steuerrecht

Der Vertrag liest sich wie ein Arbeitsvertrag über ein Angestelltenverhältnis. Damit wären Sie also nicht selbständig.
Sie haben eine feste Arbeitswochenzeit, sind in den Betrieb des Auftraggebers eingebunden und erhalten dafür ein festes Entgeld + Monatsprämie.
Soweit ich erkennen kann, obliegt Ihrer Tätigkeit kein unternehmerisches oder finanzielles Risiko und Sie treten grundsätzlich nicht mir Ihrem Arbeitsangebot offen am Markt auf.

Da Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz haben, sind Sie hier auch unbeschränkt steuerpflichtig und zwar mit Ihrem Welteinkommen (also unabhängig vom Ursprungsland des Einkommens). Dadurch kann sich eine Doppelbesteuerung ergeben, wenn das Einkommen bereits im Ursprungsland versteuert wurde ...



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