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Eigenheimzulage

Gefragt am 18.08.2009
12:15 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3718

 

Wir haben ein Haus mit drei Eigentumswohnungen gebaut.Bauantrag war 2005. Einzug 04.2008. Es wurden zur Berechnung der Eigenheimzulage irrtümlich nicht alle Rechnungen eingereicht. Demnach auch die Berechnung der Eigenheimzulage. Kann ich zur Neuberechnungen, Rechnungen nachreichen. Muß das Finanzamt nachberechnen.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.08.2009
12:15 Uhr
 Ginster Frank Ginster Frank Beantwortet am 18.08.2009
13:00 Uhr

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Beantwortet am 18.08.2009 13:00 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3718

Antwort von Ginster Frank (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr,

aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Mindesteinsatzes beantworten wir Ihre Frage gerne im Rahmen einer Erstberatung.

Die Beantwortung erfolgt dabei nach dem geschilderten Sachverhalt. Sofern Angaben vom tat-sächlichen Sachverhalt abweichen, kann dies zu einem anderen Ergebnis führen.

Grundsätzlich regelt sich die Festsetzung und die Berichtigung von Bescheiden im Bereich der Eigenheimzulage nach § 11 Eigenheimzulagengesetz (EigZulG)

Hiernach scheidet eine Berichtigung im Zusammenhang mit der von Ihnen dargestellten Problematik jedoch aus ...



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