Eigenheimzulage
Gefragt am 18.08.200912:15 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3718
Wir haben ein Haus mit drei Eigentumswohnungen gebaut.Bauantrag war 2005. Einzug 04.2008. Es wurden zur Berechnung der Eigenheimzulage irrtümlich nicht alle Rechnungen eingereicht. Demnach auch die Berechnung der Eigenheimzulage. Kann ich zur Neuberechnungen, Rechnungen nachreichen. Muß das Finanzamt nachberechnen.
12:15 Uhr
Antwort von Ginster Frank (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr,
aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Mindesteinsatzes beantworten wir Ihre Frage gerne im Rahmen einer Erstberatung.
Die Beantwortung erfolgt dabei nach dem geschilderten Sachverhalt. Sofern Angaben vom tat-sächlichen Sachverhalt abweichen, kann dies zu einem anderen Ergebnis führen.
Grundsätzlich regelt sich die Festsetzung und die Berichtigung von Bescheiden im Bereich der Eigenheimzulage nach § 11 Eigenheimzulagengesetz (EigZulG)
Hiernach scheidet eine Berichtigung im Zusammenhang mit der von Ihnen dargestellten Problematik jedoch aus ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 36 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" Jetzt eigene Frage stellen!