Doppelte Haushaltführung / Firmenwagen / Familienheimfahrten
Gefragt am 06.12.201109:52 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4415
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wohne in Hamburg und werde am 16.01.2012 einen neuen Job in ca. 270 km annehmen.
Mein Lebensmittelpunkt und der Lebensmittelpunkt meiner Familie bleibt Hamburg. Ich werde mir eine kleine Wohnung in der Stadt der neuen Arbeit suchen und am Wochenende jeweils nach Hamburg fahren (Hin- und Rückfahrt ca. 540 km).
Mein neuer Arbeitgeber stellt mir einen Firmenwagen zu Verfügung. In der Firmenwagenrichtlinie steht, dass bei doppelter Haushaltführung die 0,002% Regelung eintritt.
Bedeutet das für mich, dass ich pro Fahrt einen Geldwertenvorteil i.H.v. 30.000 Euro (Listenpreis) x 0,002% x 540km = 324 Euro ansetzen muss?
Somit würde mich jede Fahrt nette über 150 Euro kosten und eine Zugfahrt wäre günstiger.
Oder gibt es eine Anzahl Familienheimfahrten, die nicht berechnet werden?
Bzw. kann ich dann lieber mit meinem eigenen Fahrzeug fahren und die Kosten als Werbungskosten absetzen?
Danke für eine schnelle Antwort.
Vg
sk
09:52 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Bei der Bemessung der privaten Nutzung eines zur Verfügung gestellten Fahrzeuges wird für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein Zuschlag von 0,03% des Listenpreises pro Monat für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erhöht ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 27 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" Jetzt eigene Frage stellen!