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Dienstwagen bei Fahrten zum Kunden

Gefragt am 04.05.2011
17:34 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4206

 

Ich versteuere meinen Dienstwagen wie üblich mit 1% des Listenpreises sowie mit 0,03% pro Entfernungskilomter zum Dienstsitz. Die Entfernung zum Dienstsitz beträgt 3km.

In der Regel fahre ich 2 bis 3 mal pro Woche zu einem Kunden, der ca. 90 km entfernt ist. Da ein Büro unserer Firma fast gegenüber idem Kunden st, verwende ich dieses Büro für Meetings oder auch zum Arbeiten.

Die Frage, die sich nun stellt: Muss ich diese 90km auch versteuern? Ist das geldwerter Vorteil?

Die weitere Frage ist: Muss ich aufgrund des Finanzamtes meinen Dienstsitz in die 90km entfernte Lokation verlegen? Wie würde sich dann die Versteuerung meines Dienstwagens ändern?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 04.05.2011
17:34 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 05.05.2011
12:07 Uhr

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Beantwortet am 05.05.2011 12:07 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4206

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Der Ansatz eines geldwerten Vorteils für die Nutzung eines Firmenwagen ist nur für Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte notwendig.

Wenn Sie den Firmenwagen für Fahrten zu einem Kunden Ihres Arbeitgebers nutzen, liegt daran kein zu versteuernder Nutzungsvorteil für Sie. Daher sind die Fahrten zu Ihrem Kunden steuerlich irrelevant.

Wo sich Ihre regelmäßige Arbeitsstätte befindet, ist für die Frage der Besteuerung allerdings sehr relevant ...



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