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Deutscher Expat mit Familie in Bulgarien - Telearbeit in Deutschland - Fragen zu Steuer und KV

Gefragt am 10.07.2021
19:44 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 653

 

Ich plane mit meiner Familie nach Bulgarien umzusiedeln. Ich reise mit Frau und drei Kindern, die alle bei mir derzeit familienversichert sind. Mein Arbeitgeber sitzt in Deutschland und unterstützt mein Vorhaben. D.h. ich kann von Bulgarien aus für meinen AG in Telearbeit als Informatiker weiterarbeiten. Der Arbeitgeber hat weiterhin gesagt, dass mein Arbeitsvertrag auch über eine andere Firma unserer Firmengruppe in Bulgarien/Sofia laufen kann, natürlich unter deutschen Konditionen (Gehalt bleibt brutto gleich), wenn dies notwendig wird.

Meine Fragen nun:

a) Ist es notwendig, sinnvoll und/oder finanziell schlauer, den Vertrag über die bulgarische Firma laufen zu lassen?
b) Was muss ich als Arbeitnehmer machen, damit ich alsbald in den Genuss der niedrigeren bulgarischen Steuer komme?
c) Ist es aus der Sicht eines Steuerberaters günstiger eine bulgarische Krankenversicherung statt einer deutschen Auslandsversicherung zu übernehmen? Bin ich verpflichtet eine bulgarische Krankenversicherung abzuschließen? Kostenmäßig spielt es sicher eine Rolle, wenn man an die Krankenversicherung der Kinder und der Ehefrau denkt. Was ist hier der schlaueste Weg.

Danke

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.07.2021
19:44 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 12.07.2021
09:56 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 12.07.2021 09:56 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 653

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

a) Wenn und soweit die Arbeit in Bulgarien ausgeübt wird und Sie auch ihren Lebensmittelpunkt in Bulgarien haben (steuerliche Ansässigkeit, Wohnsitz und ständiger Aufenthalt nur noch in Bulgarien), liegt das Besteuerungsrecht nach dem Doppelbesteuerungsabkommen bei Bulgarien (Art ...



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