Darlehensvertrag für Pkw
Gefragt am 23.05.201210:55 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2877
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Mandantin, Einzelunternehmer,hat über einen Darlehensvertrag einen Pkw für ihr Geschäft gekauft. Der Kaufvertrag und Darlehensvetrag ist auf ihren Namen ausgestellt, nicht auf ihre Firma. Der Pkw wird geschäftlich genutzt. Kann nun sowohl die Anzahlung als Privateinlage und auch die Vst gebucht werden und der Pkw in das Anlagevermögen übernommen werden (mit entsprechender Afa)? Oder muß in diesem Fall der Pkw als Privat behandelt werden und nur die Kosten dafür dürfen als Betriebsausgabe gebucht werden. (Mit entsprechenden Nachweisen für Finanzamt)
Ist die Anerkennung der geschäftliche Nutzung von der Bezeichnung des Kaufvertragspartners abhängig?
Danke. MfG M.Förster
10:55 Uhr
Antwort von RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Die Beantwortung erfolgt gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung.
Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben, Zweideutigkeiten bzw. Fehlerhaftigkeit der Sachverhaltsangaben können das steuerrechtliche Ergebnis ändern.
Sie müssen bei Ihrer Frage zwei Bereiche unterscheiden:
den umsatzsteuerlichen und den ertragsteuerlichen Aspekt:
1. Umsatzsteuer
Ich gehe davon aus, dass Ihre Mandantin keine Kleinunternehmerin gemäß §19 UStG ist ...
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