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Darlehensvertrag für Pkw

Gefragt am 23.05.2012
10:55 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2877

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Mandantin, Einzelunternehmer,hat über einen Darlehensvertrag einen Pkw für ihr Geschäft gekauft. Der Kaufvertrag und Darlehensvetrag ist auf ihren Namen ausgestellt, nicht auf ihre Firma. Der Pkw wird geschäftlich genutzt. Kann nun sowohl die Anzahlung als Privateinlage und auch die Vst gebucht werden und der Pkw in das Anlagevermögen übernommen werden (mit entsprechender Afa)? Oder muß in diesem Fall der Pkw als Privat behandelt werden und nur die Kosten dafür dürfen als Betriebsausgabe gebucht werden. (Mit entsprechenden Nachweisen für Finanzamt)
Ist die Anerkennung der geschäftliche Nutzung von der Bezeichnung des Kaufvertragspartners abhängig?
Danke. MfG M.Förster

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.05.2012
10:55 Uhr
RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl Beantwortet am 23.05.2012
11:43 Uhr

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Beantwortet am 23.05.2012 11:43 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2877

Antwort von RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Die Beantwortung erfolgt gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung.
Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben, Zweideutigkeiten bzw. Fehlerhaftigkeit der Sachverhaltsangaben können das steuerrechtliche Ergebnis ändern.

Sie müssen bei Ihrer Frage zwei Bereiche unterscheiden:
den umsatzsteuerlichen und den ertragsteuerlichen Aspekt:

1. Umsatzsteuer
Ich gehe davon aus, dass Ihre Mandantin keine Kleinunternehmerin gemäß §19 UStG ist ...



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