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Buchhaltung

Gefragt am 18.09.2018
12:29 Uhr | Einsatz: € 39,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1509

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frau ist selbstständig seit 2010 (Einzelunternehmen). Die komplette Buchführung (SKR 04, EÜR) wird seit dieser Zeit von mir (Privatperson) durchgeführt.
Unser Fahrzeug ist im Betriebsvermögen enthalten und wird jährlich abgeschrieben. Die privaten Fahrten (ca. 25 %) und die geschäftlichen Fahrten werden über ein Fahrtenbuch festgehalten. Die daraus entstehenden Kosten werden gem. diesem Schlüssel gebucht. Jetzt soll das Fahrzeug verkauft und ein neues erworben werden.
Meine Fragen:
Kann ich das bestehende Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen entnehmen und danach als Privatperson verkaufen?
Wenn nicht, wie buche ich den Verkauf aus dem Betriebsvermögen an Privat bzw. an Geschäftsmann (MwSt. ausweisbar)?
Wie sieht es aus, wenn der erzielte Verkaufspreis den Buchwert übersteigt. Wie bzw. was muss hier gebucht werden?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schwaner

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.09.2018
12:29 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 23.09.2018
11:12 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 23.09.2018 11:12 Uhr | Einsatz: € 39,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1509

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Sie können den Wagen selbstverständlich aus dem Betriebsvermögen entnehmen und danach verkaufen. Allerdings sind die steuerlichen Konsequenzen im Vergleich zum direkten Verkauf aus dem Betriebsvermögen nahezu identisch ...



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