Bitcoins im Auftrag verkauft_offizielle Entlohnung
Gefragt am 03.06.201818:02 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1538
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Schwiegermutter hat als nicht befreite Vorerbin Bitcoins geerbt. Ich habe diese in ihrem Auftrag, in ihrem Namen und für ihre Rechnung verkauft.
Sie möchte mich gerne hierfür bezahlen. Dafür soll ich ihr eine Rechnung erstellen.
1. Wie kann ich als Nicht-Selbständige eine Rechnung erstellen? Da der Verkauf bereits abgeschlossen ist, kann ja kein Gewerbe mehr angemeldet werden.
2. Wie wäre die Basis der Kostenrechnung, Stundensätze oder Provision in Prozent nach Umsatz?
Vielen herzlichen Dank schon mal für Ihre Antwort.
18:02 Uhr
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Durch den einmaligen Verkauf für Ihre Schwiegermutter entstehen im Regelfall keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist ...
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