Bindung an Mehrwertsteuer
Gefragt am 16.03.201114:32 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3503
Guten Tag,
ich habe mich 2008 selbständig gemacht und auf Rat von Experten auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet.
Ich habe das Gewerbe im Bereich Raumgestaltung nicht in Schwung bringen können, es aber auch nicht abgemeldet.
Nun habe ich die häusliche Pflege einer Angehörigen übernommen und könnte nebenbei auf selbständiger Basis für rund 500 Euro monatlich in diversen Einsätzen in meinem Beruf als Kunstpädagogin in Einrichtungen tätig sein.
Ich würde jetzt gern auf die Kleinunternehmerreglung zurück kommen, geht ja aber erst nach 5 Jahren. Wäre es kurzfristig möglich das alte Gewerbe abzumelden und problemlos ein neues anzumelden und so den kleinunternehmerstatus zu erhalten? Auf was müsste ich achten?
Beste Grüße,
Ihre Fragende
14:32 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrter Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben beruht. Das Ändern, Hinzufügen oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis ggf. wesentlich beeinflussen ...
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