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Betriebsaufspaltung durch Gründung im Eigenheim

Gefragt am 24.01.2022
10:51 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 735

 

Thema Betriebsaufspaltung
Ich bin frischer Freiberufler mit einem Ingenieurbüro und arbeite vom Eigenheim aus. Jetzt plane ich das Arbeitszimmer im Keller in die Dachgeschosswohnung mit 100 qm (leerstehend) zu verlegen, um weiter zu wachsen. In der Wohnung darunter wohnen meine Frau und ich. Uns beiden gehört das Wohngrundstück, bestehend aus zwei Wohnungen (Teilungserklärung vorhanden) zu je 1/2.

Jetzt frage ich mich, welche Wege es gibt einer möglichen Betriebsaufspaltung vorzubeugen, da mir als Einzelunternehmer die Wohnung zu 1/2 gehört, wäre diese Betriebsvermögen. Ist etwa hier eine unentgeltliche Überlassung der Wohnung eine Lösung? Welche Lösungen machen Sinn hierbei? Eine Übertragung an meine Ehefrau wäre für mich grundsätzlich kein Problem.

Alternativ wäre ich bereit mir etwas zu mieten, aber bisher konnte ich keine so kleine anzumietende Fläche in der Umgebung finden. Daher eine Frage noch: Falls ich das Einzelunternehmen im Eigenheim in eine GmbH umwandeln möchte, was ist hierbei noch zu beachten? Etwaige Fallstricke?

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.01.2022
10:51 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 24.01.2022
11:19 Uhr

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Beantwortet am 24.01.2022 11:19 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 735

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Möglicherweise liegt bereits durch das bisherige Arbeistzimmer Betriesbsvermögen im Betruebsvermögen der selbständige Arbeit vor.

Wenn Sie in Zukunft ein Arbeitszimmer oder eine betriebliche Fläche an die GmbH vermieten, komm es darauf an, ob die Bedingungen der Betriebsaufspaltung vorliegen.

Nach der vorliegenden Rechtsprechung wird so gut wie jedes betrieblich genutzte Grundstück bzw ...



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