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besteuerung der GmbH&CO.KG

Gefragt am 11.09.2012
12:07 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2348

 

1.hat die KG steuerliche Vorteile wg.Zusamenhalt mit der KG?

Bei uns ist folgende Lage:
die GmbH hat ein Verlustvortrag über 100.000 €, dafür KG
hat Gewinn von 100.000 €.
Die KG zahlt ca.10.000 € Gewerbesteuer
Die KG gehört zu 80% der GmbH

2.Die GmbH hat mir eine Pensionszusage gegeben.
Jetzt wird es fällig.
Kann man die Höhe der Zusage einvernehmlich ändern- verringern?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.09.2012
12:07 Uhr
RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl Beantwortet am 11.09.2012
14:30 Uhr

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Beantwortet am 11.09.2012 14:30 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2348

Antwort von RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller, sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Die Beantwortung erfolgt gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung.
Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben, Zweideutigkeiten bzw. Fehlerhaftigkeit der Sachverhaltsangaben können das steuerrechtliche Ergebnis ändern.

Zunächst möchte ich vorausschicken, dass die Sachverhaltsschilderung etwas knapp ist und ich versuche den Kern Ihrer Fragen zu erfassen und dementsprechend zu beantworten.

1. Ertragsteuer
Ihre erste Frage zielt vermutlich darauf ab, ob die KG, die Gewinne erwirschaftet hat, durch die 80 % Beteiligung der GmbH an ihr einen steuerlichen Vorteil daraus erzielen kann, insbesondere da die GmbH Verluste hat?

Zum Ergebnis vorweg: Die KG an sich zahlt für die erzielten Gewinne nie Ertragsteuern ...



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