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Gefragt am 01.09.2011
12:12 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3354

 

Ich bin verheiratet und mein Mann (Spanier)lebt und arbeitet in den UK. Ich(Deutsche) bin letztes Jahr mit unseren 2 Toechtern von den UK nach Deutschland gezogen, damit sie mein Land, Sprache und Schule kennenlernen.
Bei den englischen Behoerden sind wir momentan als "dependant's von meinem Mann" in Deutschland und sind deshalb via UK bei einer dt.KK versichert.
Wir bekommen kein Kindergeld etc. und ich arbeite nicht.

Meine Frage ist, wenn ich eine Arbeit in Deutschland antrete, in welche Steuerklasse werde ich eingestuft?
Wuerde mein Mann auch in Deutschland steuerpflichtig, da wir verheiratet sind?
Der "dependant status von meinem Mann" in den UK wuerde entfallen und ich waere in Deutschland KK-versicherungspflichtig?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.09.2011
12:12 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 01.09.2011
15:47 Uhr

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Beantwortet am 01.09.2011 15:47 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3354

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die steuerliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Ändern, Hinzufügen oder Weglassen von Angaben kann die steuerliche Beurteilung, ggf. auch wesentlich, ändern.

Wenn Sie eine Erwerbstätigkeit in Deutschland aufnehmen, so werden Sie in die Steuerklasse I eingestuft. Die Anwendung des Splitting-Tarifs ist in Ihrem Fall nicht möglich, da Ihr Mann nicht mindestens 90% seines Einkommens in Deutschland versteuert. Eine Einstufung in die Steuerklassen III oder V ist daher nicht möglich.

Ihr Mann wird nicht lediglich durch den Umstand in Deutschland steuerpflichtig, daß Sie verheiratet sind ...



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