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Baukostenaufteilung EFH bei teilweiser eigengewerblicher Nutzung

Gefragt am 04.09.2022
11:41 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1650

 

Guten Tag,
meine Frau und ich bauen derzeit ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück, das sich jeweils zur Hälfte in unser beider Eigentum befindet. In dem EFH werden einzelne Räume eigengewerblich genutzt. Es gibt ein Büro, das ich ausschließlich für mein Einzelunternehmen nutze, eine Garage, in der ausschließlich das im Betriebsvermögen meines Unternehmens befindliche Fahrzeug parkt und einen Lagerraum, der von einer GbR genutzt wird, Gesellschafter der GbR sind meine Frau und ich.
Wir wollen nun die Baukosten auf die beiden Unternehmen und den Privatbereich aufteilen. Nach meinem Verständnis gehen dann die genannten Räumlichkeiten jeweils in das Betriebsvermögen der beiden Unternehmen über.
Meine Fragen:
1. Ist ein solches Konstrukt grundsätzlich möglich?

2. Wie erfolgt die Aufteilung? Nach Grundfläche der Räume im Verhältnis zur Gesamtfläche?

3. Welche steuerlichen Auswirkungen hätte die Aufnahme einzelner Gebäudeteile in die Betriebsvermögen verschiedener Unternehmen?

4. Was ist bei einem evtl. späteren Verkauf der Immobilie zu beachten?

5. Was sollten wir auf jeden Fall darüber hinaus bedenken und bei unserer Entscheidung berücksichtigen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 04.09.2022
11:41 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 08.09.2022
08:10 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 08.09.2022 08:10 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1650

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihren Fragen möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung folgende Rückmeldungen geben.

1. Grundsätzlich ist so ein Konstrukt möglich. In Bezug auf die jeweiligen Eigentumsanteile liegt sogar notwendiges Betriebsvermögen vor, wenn Gebäudeteile zu mehr als 50% betrieblich genutzt werden. Das heißt für Sie als Ehemann: sind Sie zu 50% Eigentümer, dann sind die Räumlichkeiten für Ihr Einzelunternehmen zu 50% notwendiges Betriebsvermögen. Dieser Anteil wäre in Ihrem Einzelunternehmen einschl. des dazugehörigen Grund und Bodens zu aktivieren. Der Anteil Ihrer Frau ist hingegen kein Betriebsvermögen, weil es wirtschaftlich und zivilrechtlich ihr gehört. Sie könnte ihren Anteil aber an Sie verpachten und hätte dann Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ...



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