Aufrechnungsforderung eines Dritten
Gefragt am 12.04.201111:07 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3726
Ich mache seit 02/2010 meine monatliche Umsatzsteuer Voranmeldung. In der Monaten 02 bis 12.2010 ergab sich teilweise ein Überschuss und teilweise eine Vorauszahlung (Zeile 83 Elster online).
Jetzt bekam ich mitgeteilt, dass sich die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin aufgrund eines Aufrechnungsbegehrens gegen mich aus dem Jahre 2004, aus allen Monaten mit Überschüssen bedient hat und ich mit einer Zahl-Last für die Monate mit Vorauszahlung dastehe.
Wie kann ich das künftig vermeiden? Und rückwirkend? Ich gehe davon aus, dass ich es nicht so schnell schaffe, das Aufrechnungsbegehren zu stoppen, suche also nach einer Lösung in der Beziehung zum Finanzamt.
MfG
11:07 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Das Finanzamt rechnet laufende Steuererstattungen mit Alt-Steuerschulden aus dem Jahre 2004 auf. Dies ist grundsätzlich möglich, wenn die sogenannte Aufrechnungslage gegeben ist:
1.Es muß Gleichartigkeit vorliegen, d.h.Haupt und Gegenforderung müssen Geldansprüche sein ...
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