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Auflösung Investitionsabzugsbetrag in 2023

Gefragt am 28.12.2023
13:58 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 346

 

Thema Auflösung Investitionsabzugsbetrag aus 2019 und 2020 in 2023?
In 2019 und 2020 wurde jeweils ein IAB gebildet (je 20.000,00 €).

Frage:
Im Dezember 2023 wird ein KFZ für 40.000,00 € brutto ( AK netto 33.613 € ) angeschafft.
Das Vertragsdatum lautet auf den 29.12.2023.
Die komplette Bezahlung erfolgt am 29.12. 2023.
Die Zulassung und Übergabe erfolgt erst am 10.01.2024.

a) ist es für die Auflösung der IAB aus 2019 und 2020 in 2023 schädlich, dass die Zulassung und Übergabe des KFZ erst am 10.01.2024 erfolgt oder kommt es auf Kaufvertragsdatum und Bezahlung an- wann gilt die Anschaffung als bewirkt- mit Übergabe oder Vertragsschluss und Bezahlung?
b) kann zusätzlich eine Sonderabschreibung geltend gemacht werden?
Bitte nennen SIe jeweils die gesetzlichen Grundlagen (EStG, etc. ).
Danke

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.12.2023
13:58 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 28.12.2023
16:23 Uhr

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Beantwortet am 28.12.2023 16:23 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 346

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Guten Tag,

vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com! Ihre Frage beantworte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung.

Entscheidend ist hier das Datum der Lieferung. Siehe $ 9a EStDV:

„Jahr der Anschaffung ist das Jahr der Lieferung, Jahr der Herstellung ist das Jahr der Fertigstellung.“

Weiterhin ist nach § 39 Abs. 2 AO der wirtschaftliche Eigentümer derjenige, der tatsächlich über das Wirtschaftsgut verfügen kann ...



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