Anteilige Einbringung Wohnmobil in Gewerbe - Social Media Einkünfte
Gefragt am 18.06.202414:45 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 256
Liebe Community,
ich möchte mir demnächst ein Nebeneinkommen über Social Media Plattformen aufbauen - Themenbereich Wohnmobil/Leben & Arbeit auf Reisen. Der Plan ist länger als ein Jahr unterwegs zu sein.
Das Wohnmobil wurde kürzlich angeschafft. Ich habe bereits seit Längerem ein Gewerbe (Umsatz 25-30.000€, keine Kleinunternehmerregelung) angemeldet. Über dieses würde ich auch die Einkünfte aus den Social Media Plattformen laufen lassen.
Nun zu meiner Frage:
1) Seht ihr die realistische Chance, dass das Wohnmobil anteilig in das Gewerbe eingebracht und entsprechend (anteilig) abgeschrieben werden kann?
2) Was müsste der sinnvolle minimale geschäftliche Anteil sein?
Ich würde entsprechend ein Fahrtenbuch führen um zwischen der privaten Zeit und der geschäftlichen Nutzung unterscheiden zu können (z.B. Tage an denen Inhalte produziert wurden vs. Tage an denen man nur privat unterwegs war).
Vielen Dank im Voraus für Eure Einschätzung der Situation!
14:45 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Die Idee, das Wohnmobil anteilig in das Gewerbe einzubringen und entsprechend abzuschreiben, ist grundsätzlich realisierbar. Dabei müssen jedoch einige steuerliche Aspekte beachtet werden.
1) Anteilige Einbringung und Abschreibung des Wohnmobils ins Gewerbe
Ja, es ist realistisch, dass das Wohnmobil anteilig in das Gewerbe eingebracht und entsprechend abgeschrieben werden kann. Der geschäftliche Anteil des Wohnmobils kann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, wobei die private Nutzung entsprechend ausgeschlossen wird ...
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