Anschrift auf Rechnungen
Gefragt am 10.04.201422:13 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3292
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Unternehmer hat sein Gewerbe (Online Marketing) auf seinen Hauptwohnsitz angemeldet, von wo aus er das Gewerbe im Homeoffice betreibt. Zusätzlich besitzt er ein sog. „virtuelles Office“, d.h. eine Geschäftsadresse, die repräsentativen Zwecken dient (Prestige, Adresse in guter Lage). Dabei handelt es sich um einen Briefkasten bei einem Bürodienstleister.
Darf er diese Adresse für die Ausstellung und den Empfang von Rechnungen nutzen? Mit anderen Worten: Erkennt das Finanzamt Rechnungen an, die nicht auf die Adresse ausgestellt sind, an der das Gewerbe angemeldet ist und betrieben wird? Gewerbeanschrift und Geschäftsadresse liegen dabei im gleichen Ort.
Mit freundlichem Gruß
22:13 Uhr
Antwort von Ralph J. Schnaars (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
sehr geehrter Fragesteller,
sofern Sie gewerberechtlich bei Ihrer \"repräsentativen Adresse\"
gemeldet sind und diese \"Niederlassung\" als z.B. Filiale führen, wäre eine Angabe dieser Adresse auf den Rechnungen möglich.
So wie ich Ihre Sachverhaltsdarstellung verstehe, sind Sie aber
gewerberechtlich nur an Ihrem Hauptstandort gemeldet - daher könnte es
gewerberechtlich Probleme geben ...
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