Anmelden und versteuern als sexarbeiterin
Gefragt am 24.05.201620:48 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2074
Guten Abend
Muss ich wenn ich als Escort bzw sexarbeiterin nebenberuflich und privat arbeiten möchte dies auch genauso anmelden oder kann ich es auch als" persönliche und sachliche Dienstleistungen" anmelden .. ich möchte nicht das es mein Arbeitgerber erfährt .... und wie sieht es mit steuern zahlen aus .. da ich es wirklich nur nebenbei machen möchte .. möchte ich es auch nicht oft machen sondern immer nur mal zwischendurch .. kommen da viele kosten auf mich zu ?
20:48 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Ich unterstelle für den ersten Teil der Frage, dass Sie sich auf die notwendige Genehmigung Ihrer Nebentätigkeit durch Ihren Arbeitgeber beziehen. Zwar müssen Sie dem Arbeitgeber den Inhalt Ihrer Nebentätigkeit offenlegen, damit er einem möglichen Interessenkonflikt prüfen kann, wie detailliert Sie dabei aber werden, unterliegt einem Ermessensspielraum ...
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