Angaben zur Aufteilungsquote für die Verteilung der Besteuerungsgrundlagen
Gefragt am 10.09.202116:41 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1755
Sehr geehrter Steuerberater,
mein Lebensgefährte und ich haben einen kleinen Betrieb (GbR), bei der Gewinn hälftig 1/2 + 1/2 aufgeteilt wird. Nun möchte sich mein Lebensgefährte altersmäßig etwas vom Arbeitsumfang reduzieren und hat mir daher angeboten nur noch 1/3 vom Gewinn zugeschrieben zu bekommen und ich dementsprechend 2/3.
Frage 1: muss ich dass noch irgendwo anders als in der Anlage FB kundtun?
Frage 2: wenn wir in ein paar Jahren den Betrieb aufgeben, muss dieser ja anhand des Marktwertes als Veräußerungsgewinn versteuert werden. Da würde ich mit den 2/3 Gewinnanteil ja eine relativ hohe Steuerlast zu tragen haben. Könnte man den Gewinn im Jahr der Veräußerung wieder auf 1/2 + 1/2 setzen?
Vielen Dank für Ihre Antwort
16:41 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Guten Tag,
gerne gebe ich Ihnen zu Ihren Fragen folgende Rückmeldungen.
1.) Grundsätzlich können Sie vereinbaren, dass Sie für Ihre Tätigkeit eine Vorabvergütung/Tätigkeitsvergütung erhalten. Diese Vergütung können Sie vertraglich frei vereinbaren. Dann müssten Sie die Anteile an der GbR nicht übertragen, sondern könnten die Mehrarbeit von Ihnen so vergüten. Das tragen Sie bitte in der Anlage FE 1 zur Feststellungserklärung ein ...
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