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Angaben zur Aufteilungsquote für die Verteilung der Besteuerungsgrundlagen

Gefragt am 10.09.2021
16:41 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1544

 

Sehr geehrter Steuerberater,
mein Lebensgefährte und ich haben einen kleinen Betrieb (GbR), bei der Gewinn hälftig 1/2 + 1/2 aufgeteilt wird. Nun möchte sich mein Lebensgefährte altersmäßig etwas vom Arbeitsumfang reduzieren und hat mir daher angeboten nur noch 1/3 vom Gewinn zugeschrieben zu bekommen und ich dementsprechend 2/3.
Frage 1: muss ich dass noch irgendwo anders als in der Anlage FB kundtun?
Frage 2: wenn wir in ein paar Jahren den Betrieb aufgeben, muss dieser ja anhand des Marktwertes als Veräußerungsgewinn versteuert werden. Da würde ich mit den 2/3 Gewinnanteil ja eine relativ hohe Steuerlast zu tragen haben. Könnte man den Gewinn im Jahr der Veräußerung wieder auf 1/2 + 1/2 setzen?
Vielen Dank für Ihre Antwort

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.09.2021
16:41 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 10.09.2021
17:01 Uhr

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Beantwortet am 10.09.2021 17:01 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1544

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Guten Tag,

gerne gebe ich Ihnen zu Ihren Fragen folgende Rückmeldungen.

1.) Grundsätzlich können Sie vereinbaren, dass Sie für Ihre Tätigkeit eine Vorabvergütung/Tätigkeitsvergütung erhalten. Diese Vergütung können Sie vertraglich frei vereinbaren. Dann müssten Sie die Anteile an der GbR nicht übertragen, sondern könnten die Mehrarbeit von Ihnen so vergüten. Das tragen Sie bitte in der Anlage FE 1 zur Feststellungserklärung ein ...



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