Anerkennung Schweizer IV-Rente in Deutschland
Gefragt am 24.03.201205:07 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6852
Guten Tag
Ich beziehe als Schweizer noch in der CH lebend seit 2001 eine 100%-Invalidenrente des Staates und der Pensionskasse des ehemaligen Arbeitgebers, zusammen ca. CHF 50000.- jährlich. Ich bin jetzt 53 Jahre alt.
Ich überlege mir sehr ernsthaft, meinen Wohnsitz nach D zu verlegen, bin alleinstehend. Meine Frage: Werden meine 100%-Renten (Staat und letzter AG beide 100%) in D als (Schwer)Beschädigten-Renten anerkannt (wahrscheinlich können Sie mir die massgebenden deutschen Gesetze nennen)? Wie sieht grob gesagt die Steuerlast bei Anerkennung aus?
Freundliche Grüsse und besten Dank für Ihre Auskünfte.
05:07 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Zunächst ist zu bemerken, dass ich die Frage nach der Anerkenntnis der Renten in Deutschland nicht einordnen kann. Stellen Sie die Frage im Hinblick darauf, dass die schweizer Renten bei einem Wohnsitzwechsel weiter gezahlt werden, dass der deutsche Staat in das Rentenstammrecht eintritt oder hat die Frage eine andere Zielrichtung? Ich mache jedoch darauf aufmerksam, dass ein deutscher Steuerberater aus berufsrechtlichen Gründen nicht auf außersteuerliche Rechtsfragen eingehen darf.
Die steuerliche Situation im Hinblick auf den schweizer Rentenbezug nach Wohnsitzverlegung nach Deutschland stellt sich wie folgt dar ...
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