AG Vorstand Sozialversicherung KV
Gefragt am 18.07.202216:59 Uhr | Einsatz: € 70,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 694
Hallo,
ich bin alleiniger Vorstand einer AG.
Ich würde gerne meine Söhne in den Vorstand aufnehmen, weniger arbeiten und mein Gehalt aufteilen. Die neue Struktur sähe wie folgt aus:
Ich: 54% Anteile an der AG, Gehalt = EUR 50.000 p.a.
Sohn 1: 7% Anteile an der AG, Gehalt = EUR 30.000 p.a.
Sohn 2: 39% Anteile an der AG, Gehalt = EUR 30.000 p.a.
Als AG Vorstand bezahle ich keine Sozialversicherung (ALV, RV). Ich bin privat krankenversichert
Sohn 1 & Sohn 2 sind Studenten. Sohn 1 ist gesetzlich versichert, Sohn 2 privat.
Fragen:
Ich: Würde ich in die gesetzliche Krankenversicherung fallen, wenn mein Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze läge?
Söhne:
Welche Sozialabgaben würden anfallen (Art, nicht Höhe)
Welche Optionen bestehen hinsichtlich der Krankenversicherung? (privat/gesetzlich)
Söhne mit Komplikation Ausland:
Sohn 1 wird eventuell in Australien studieren. Die Vorstandstätigkeit kann er auch von dort aus ausüben.
Wäre er in DE trotzdem krankenversicherungspflichtig?
Im Gesetz heißt es
"Zur Kranken- und Pflegeversicherung besteht zwar grundsätzlich Versicherungspflicht.
"Grundsätzlich" bedeutet es gibt Ausnahmen!
Danke und BG
16:59 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen gerne folgende Erstauskunft erteilen möchte.
Sie sind aufgrund Ihrer Mehrheitsbeteiligung in der AG sowie der Vorstandstätigkeit weiterhin sozialversicherungsfrei und könnten daher weiterhin in der privaten Krankenversicherung bleiben. Das ist unabhängig vom Verdienst, da Sie weiterhin als hauptberuflich selbständig gelten würden ...
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